Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Gültigkeit
1.1. Musivus (betrieben von der Swiss-Development GmbH) erbringt Dienstleistungen im Bereich Applikationsentwicklung und Webdesign im Kulturbereich durch den Betrieb und Unterhalt der Musivus Museumsplattform. Alle Dienstleistungen werden zwischen dem Kunden und Musivus vereinbart und unterliegen ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Musivus und sind gültig ab April 2022. Alle Kunden, die in Geschäftsbeziehung stehen und Aufträge an Musivus abgegeben haben, anerkennen die AGB.
1.3. Die aktuellsten AGB sind immer auf https://musivus.app/agbs enthalten. Der Kunde steht selbst in der Pflicht, sich über die jeweils gültigen AGB zu informieren.
2. Dienstleistungen
2.1. Musivus bietet durch den Betrieb der Musivus Museumsplattform unterschiedlichste Dienstleistungen an. Neben dem Kerngeschäft berät Musivus seine Kunden auch konzeptionell und strategisch in allen Belangen mit Fokus auf die Möglichkeiten im Online Bereich.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. Der Vertrag zur Zusammenarbeit bei allen beschriebenen Dienstleistungen entsteht bei schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Bestätigung beider Parteien.
3.2. Musivus kann ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit ablehnen. Bei Ablehnung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Angebotes.
4. Zahlungsbedingungen und Preise
4.1. Die Rechnungsstellung für alle Dienstleistungen erfolgt nach Vertragsabschluss mittels Einzahlungsschein per E-Mail oder auf dem postalischen Weg. Die Bezahlung der Rechnungen hat ohne Abzüge und unter Einhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Branchenüblich müssen Kunden 50% des fälligen Bruttorechnungsbetrages anzahlen.
4.2. Alle Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer deklariert.
4.3. Befindet sich ein Kunde im Zahlungsverzug, so wird ihm vorab eine Zahlungserinnerung und bei erneuter Nichtbezahlung eine Mahnung gesendet. Musivus behält sich das Recht vor, gegen den Kunden bei erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten. Musivus verzichtet auf die Erhebung von Mahngebühren.
4.4. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die beim Vertragsabschluss angegebenen Preise sind für beide Parteien verbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
5. Kündigungsfristen und Vertrauenslaufzeit
5.1. Die Vertragslaufzeit aller Dienstleistungen, sofern nicht anders vertraglich geregelt, sind auf Monatsende des Folgemonates ohne Angaben von Gründen kündbar.
5.2. Alle anderen Verträge unterliegen der individuell geregelten Vertragslaufzeit und sind vor Ende der Laufzeit nur wegen ausserordentlichen Gründen kündbar.
6. Haftung
6.1. Für unsachgemässe oder rechtswidrige Benutzung der Dienstleistungen kann der Kunde für alle dadurch entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
6.2. Für Verletzung des Datenschutzes, zu verantwortende Datenverluste oder für Unterbrüche oder Fehler auf Servern oder Software, die durch den Kunden oder durch Dritte entstanden sind, kann Musivus nicht belangt werden und lehnt deshalb jede Haftung ab.
6.3. Der Kunde steht ausserdem in der Pflicht, die Inhalte seines Eintrages auf der Musivus Museumsplattform auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Insbesondere hat der Kunde die Pflicht, verwendetes Bildmaterial und alle anderen Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Musivus schliesst jede Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen aus.
7. Datenschutz
7.1. Musivus verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu respektieren. Alle Daten unserer Kunden werden von Musivus im hauseigenen CRM erfasst. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
7.2. Jeder Kunde kann die Herausgabe seiner Daten anfordern. Musivus speichert üblicherweise lediglich primäre Kontaktinformationen.
8. Geheimhaltungspflichten
8.1. Musivus verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit seinen Leistungen in Erfahrung gebrachten Informationen aus dem Einflussbereich seiner Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren.
8.2. Musivus gibt diese Verpflichtung auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swiss-Development GmbH und beigezogene Dritte weiter.
9. Eigentumsrechte
9.1. Die Eigentumsrechte an der von Musivus entwickelten Lösungen verbleiben ausschliesslich bei Musivus. Musivus hat in jedem Fall das Recht, Teile der entwickelten Kundenlösungen auch in anderen Anwendungen weiterzuverwenden.
9.2. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den Lösungen. Er darf sie beliebig oft für sein Unternehmen benutzen. Soll das Eigentumsrecht an der entwickelten Lösung auf den Kunden übergehen, so bedarf dies einer schriftlichen Regelung.
10. Gerichtsstand
10.1. Für alle Rechtsbeziehungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.
10.2. Der Gerichtsstand ist Baden AG.
Swiss-Development GmbH, April 2022